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Linus — Privatärztliche Palliativ- und
Sterbehilfegesellschaft mbH
Bahnhofstraße 37
70734 Fellbach
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Vielzahl an Anfragen aus ganz Deutschland kann es 2–3 Tage dauern, bis wir Sie zurückrufen. Wir nehmen uns bewusst Zeit für jedes Anliegen.
FAQ kompakt
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
A. Allgemeine Fragen zur Sterbehilfe in Deutschland
1. Was versteht man unter assistiertem Suizid?
Assistierter Suizid bezeichnet die Unterstützung einer Person bei der selbstbestimmten Lebensbeendigung, wobei die letzte Handlung von der betroffenen Person selbst ausgeführt wird. Linus begleitet ausschließlich Prozesse, bei denen diese Eigenhandlung gewährleistet ist.
2. Ist assistierter Suizid in Deutschland erlaubt?
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ist assistierte Suizidhilfe grundsätzlich zulässig, sofern die Entscheidung freiverantwortlich getroffen wird. Linus orientiert sich in allen Abläufen an dieser Rechtsprechung.
3. Was ist der Unterschied zwischen aktiver und assistierter Sterbehilfe?
Aktive Sterbehilfe, also das Herbeiführen des Todes durch eine andere Person, ist verboten. Linus bietet ausschließlich assistierte Suizidhilfe an, bei der die betroffene Person das Mittel selbst auslöst.
4. Welche Bedingungen müssen für assistierte Suizidhilfe erfüllt sein?
Entscheidend sind Freiverantwortlichkeit, Urteilsfähigkeit und ein stabiler, wohlerwogener Entschluss. Diese Kriterien werden bei Linus durch ärztliche und ggf. psychologische Begutachtungen geprüft.
5. Welche Rolle spielt eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung spielt in der Entscheidungsfindung durch Linus keine übergeordnete Rolle.
6. Wird die psychische Gesundheit im Prozess berücksichtigt?
Ja. Wenn Hinweise auf relevante psychische Belastungen bestehen, veranlasst Linus eine zusätzliche psychiatrische oder psychologische Begutachtung.
7. Können auch nicht körperlich erkrankte Personen eine Begleitung anfragen?
Anfragen ohne schwere körperliche Erkrankung werden ebenfalls geprüft. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die Freiverantwortlichkeit. Die Prüfung erfolgt bei Linus fallbezogen und medizinisch-ethisch strukturiert.
8. Gibt es Altersgrenzen?
Wir begleiten ausschließlich volljährige Persönlichkeiten. Bei Linus muss die Urteilsfähigkeit eindeutig gegeben sein und wird ärztlich beurteilt.
9. Was passiert, wenn sich die sterbewillige Person umentscheidet?
Der Wunsch kann jederzeit widerrufen werden. Linus beendet den Prozess in diesem Fall ohne weitere Schritte.
10. Welche Alternativen werden berücksichtigt?
Linus informiert über palliative Versorgung, psychosoziale Unterstützung und Behandlungsoptionen. Diese Alternativen werden im ärztlichen Gespräch systematisch geprüft.
B. Prozessbezogene Fragen zum Ablauf bei Linus
11. Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind der Patientenvertrag, der dazugehörige Bewerbungsbogen (erhältlich bei Linus), sowie ein letzter Befund und / oder eine Diagnoseliste Ihres Hausarztes.
12. Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind der Patientenvertrag, der dazugehörige Bewerbungsbogen (erhältlich bei Linus), sowie ein letzter Befund und / oder eine Diagnoseliste Ihres Hausarztes.
13. Wie läuft die ärztliche Vorprüfung ab?
Die Unterlagen werden fallbezogen geprüft, um einzuschätzen, ob eine vertiefte Begutachtung möglich ist. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage.
14. Wann erfolgt die Aufnahme in die Linus-Datenbank?
Nach einer positiven Vorprüfung wird der Fall dokumentiert und in die interne Datenbank aufgenommen, um den strukturierten Prüfprozess fortzusetzen.
15. Was beinhaltet die erste ärztliche Begutachtung?
Es erfolgt ein ausführliches Gespräch zur Erfassung von Urteilsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Freiverantwortlichkeit. Die Inhalte werden schriftlich dokumentiert.
16. Warum gibt es eine zweite ärztliche Begutachtung?
Sie dient der unabhängigen Überprüfung der ersten Einschätzung. Ab 01.01.2026 wird dies Teil des verbindlichen 4- bis 6‑Augen-Prinzips.
17. Wann ist eine zusätzliche psychologische Begutachtung erforderlich?
Diese erfolgt, wenn psychische Faktoren nicht zuverlässig ausgeschlossen werden können oder Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit bestehen.
18. Werden Angehörige einbezogen?
Ja, wenn dies von der sterbewilligen Person gewünscht wird. Die Einbindung dient der Transparenz und sozialen Unterstützung, ist jedoch nicht verpflichtend.
19. Wie wird der Termin für die Durchführung festgelegt?
Nach Abschluss aller Begutachtungen und einer positiven Entscheidung wird ein Termin vereinbart. Die Durchführung erfolgt ärztlich begleitet.
20. Wie verläuft die Durchführung der Freitodbegleitung?
Die Durchführung erfolgt unter ärztlicher Aufsicht nach einem standardisierten Infusionsprotokoll. Die Person löst den Prozess selbstbestimmt aus.
C. Organisationsbezogene Fragen zu Linus
21. Nach welchen Prinzipien arbeitet Linus?
Linus orientiert sich an medizinischen Standards, eigenen ethischen Kriterien und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
22. Wie schnell erfolgt die Bearbeitung eines Antrags?
Vollständige Unterlagen werden in der Regel innerhalb weniger Werktage geprüft. Die Geschwindigkeit ersetzt nicht die medizinische Sorgfaltspflicht.
23. Welche Fachpersonen sind bei Linus beteiligt?
Ärztinnen und Ärzte, bei Bedarf approbierte Psychotherapeuten sowie Mitarbeitende der Verwaltung und Freitodbegleitung.
24. Wie wird die Qualität der Entscheidungsfindung sichergestellt?
Durch strukturierte Dokumentation, Mehrfachbegutachtung und ab 2026 das 4- bis 6‑Augen-Prinzip.
25. Wie geht Linus mit sensiblen Daten um?
Alle Daten werden nach medizinischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet und nur für den Entscheidungsprozess genutzt.
26. Welche Kosten entstehen?
Es fallen Kosten für Verwaltung, ärztliche Leistungen und Begutachtungen an. Die Gebühren sind transparent dokumentiert. Die Kosten für eine vollständig durchgeführte Freitodbegleitung betragen 8.950,00 €. Die Bewerbung ist zunächst kostenlos. Wird ein Antrag abgelehnt entstehen keinerlei Kosten.
27. In welchem Gebiet ist Linus tätig?
Linus begleitet Anfragen bundesweit.
28. Welche Unterstützung erhalten Angehörige?
Linus informiert über Abläufe, stellt auf Wunsch Gesprächsmöglichkeiten bereit und begleitet Angehörige während der Durchführung im Rahmen der ärztlichen Begleitung.
29. Was passiert nach der Durchführung?
Der Linus-Arzt dokumentiert den Ablauf, informiert die zuständigen Stellen und bleibt bis zum Abschluss aller organisatorischen Maßnahmen vor Ort.
30. Muss ich ins Ausland reisen?
Nein, Linus führt Sterbehilfe in der Regel in der häuslichen Umgebung der Patienten oder an einem Ort der persönlichen Patientenwahl durch.
Unsere Empfehlung
Notieren Sie sich Ihre wichtigsten Fragen vor dem ersten Gespräch. So behalten Sie den Überblick im Gespräch und stellen sicher, dass keine Unsicherheit bleibt.

LINUS BRoschüre
Mehr wissen. Sicher entscheiden.
Unsere Broschüre bietet vertiefende Einblicke in die Arbeit von LINUS – mit klaren Informationen zum Ablauf, rechtlichen Grundlagen und persönlichen Perspektiven auf ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende.
Wichtiger Hinweis
Situationen, in denen LINUS keine Sterbehilfe leisten kann
Akute und schwere Depressionen
Wenn die Erkrankung die Urteils- oder Entscheidungsfähigkeit einschränkt.
„Schwere“ Demenz
Wenn die freie und bewusste Willensbildung nicht mehr möglich ist.
Schwere psychische Erkrankung
Etwa Schizophrenie oder vergleichbare Störungen mit beeinträchtigtem Realitätsbezug.
Minderjährigkeit
Linus lehnt die Begleitung von Minderjährigen und jungen Menschen mit psychisch krankem Hintergrund vollständig ab.
Ihr Leben ist kostbar und es gibt viele Menschen, denen Sie am Herzen liegen. In einer akuten, kurzfristigen Krise wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge 0800 111 0111 oder an den Rettungsdienst unter 112.
Weitere Informationen und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier: