Schritt für Schritt erklärt

Bewer­bungs­ver­fahren

Unser Bewer­bungs­ablauf ist klar struk­tu­riert, trans­parent und darauf ausgelegt, den Prozess für die sterbe­willige Person und ihre Angehö­rigen so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten. In sechs Schritten begleiten wir Sie von der ersten Kontakt­auf­nahme bis zur Zuteilung eines persön­lichen Begleiters oder einer Beglei­terin.

Bewer­bungs­ver­fahren

Kontakt­auf­nahme

Die erste Kontakt­auf­nahme erfolgt telefo­nisch über unsere kosten­freie Hotline, die deutsch­landweit von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 16 Uhr erreichbar ist. Hier nehmen unsere Mitar­bei­tenden Kontakt­daten auf und beant­worten erste Fragen.

Rückruf durch einen Begleiter

Nach der Kontakt­auf­nahme meldet sich innerhalb kurzer Zeit ein Begleiter oder eine Beglei­terin zurück. In diesem Gespräch wird der Sterbe­wunsch in einem ersten Schritt unver­bindlich besprochen und grund­le­gende Infor­ma­tionen abgeklärt.

Übermittlung der Bewerbung

Im Anschluss verschickt unsere Geschäfts­stelle in Stuttgart die erfor­der­lichen Bewer­bungs­un­ter­lagen per E‑Mail oder per Post. Diese enthalten alle wichtigen Dokumente und Infor­ma­tionen, die wir benötigen, um das Anliegen prüfen zu können.

Prüfung der Unter­lagen

Sobald uns die ausgefüllten Unter­lagen vollständig vorliegen, prüfen wir das Gesuch innerhalb von 2–3 Tagen. Unsere Prüfungen erfolgen gewis­senhaft und indivi­duell, um sicher­zu­stellen, dass alle recht­lichen und persön­lichen Voraus­set­zungen erfüllt sind.

Aufnahme in die Datenbank

Bei positivem Bescheid wird die sterbe­willige Person in unsere Datenbank aufge­nommen. Dies dient dazu, den weiteren Verlauf zu dokumen­tieren und eine lückenlose Betreuung zu gewähr­leisten.

Zuteilung eines persön­lichen Begleiters

Nach der Aufnahme in unsere Datenbank wird der sterbe­wil­ligen Person ein persön­licher Begleiter oder eine Beglei­terin zugeteilt. Dieser Begleiter wird fortan die persön­liche Betreuung übernehmen und alle weiteren Schritte indivi­duell abstimmen.

Bei Linus nehmen wir uns die Zeit, jede Anfrage indivi­duell zu prüfen und die
Betrof­fenen einfühlsam zu begleiten. Unser Ziel ist es, sicher­zu­stellen, dass der
Wunsch nach einem beglei­teten Suizid gut durch­dacht, selbst­be­stimmt und rechtlich sicher umgesetzt wird. Wir legen größten Wert darauf, dass alle Schritte im Einklang mit den Werten Würde und Respekt stehen.

Freitod­be­gleitung

Termin­ver­ein­barung

Nach der Aufnahme in die Datenbank teilt die sterbe­willige Person ihren Termin­wunsch telefo­nisch oder per E‑Mail mit. Das Linus-Team bearbeitet die Anfrage zeitnah und leitet alle weiteren Schritte ein.

Kontakt mit dem zustän­digen Arzt

Der von Linus zugeteilte Arzt nimmt nach der Termin­an­frage kurzfristig Kontakt zur sterbe­wil­ligen Person auf. In einem ersten Gespräch wird ein persön­liches Kennen­lern­treffen vereinbart, das dazu dient, alle relevanten Fragen zu klären und eine vertrau­ens­volle Basis zu schaffen.

Ärztliches Gutachten

Das persön­liche Gespräch mit dem Arzt dauert etwa 45 Minuten. Dabei werden alle medizi­ni­schen und recht­lichen Details erörtert, und offene Fragen der sterbe­wil­ligen Person werden beant­wortet. Auf Basis dieses Gesprächs erstellt der Arzt ein Gutachten, das für die recht­liche Absicherung der Freitod­be­gleitung notwendig ist.

Der Tag der Freitod­be­gleitung

Am verein­barten Tag wird ein überdosiertes Narko­se­mittel (Thiopental) über eine intra­venöse Infusion bereit­ge­stellt. Das Team legt die Infusion profes­sionell, übergibt jedoch den Zugang am Schlauch an die sterbe­willige Person. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Vorgang jederzeit abgebrochen werden. Abbrüche, so selten sie auch vorkommen, werden von allen Betei­ligten respek­tiert.

Der letzte Schritt

Das Medikament gelangt in den Körper, sobald die sterbe­willige Person das weiße Ventil­rädchen am Schlauch öffnet. Innerhalb weniger Sekunden tritt ein tiefer Schlaf ein, und nach etwa zwei Minuten folgt der Tod durch Herzstill­stand. Der Prozess verläuft sanft und ohne Schmerzen.

Nach der Freitod­be­gleitung

Nach der Freitod­be­gleitung stellt das Team eine Todes­be­schei­nigung aus und verständigt den regional zustän­digen Krimi­nal­dau­er­dienst. Die Beamten prüfen die Dokumen­tation sowie die Befund­un­ter­lagen, die vollständig und ordnungs­gemäß vorbe­reitet wurden. Dieser Vorgang nimmt etwa 30 bis 40 Minuten in Anspruch und wird vom Linus-Team betreut.

Wahl des Bestatters

Nach Abschluss der polizei­lichen Maßnahmen entscheiden die Angehö­rigen über die Wahl eines Bestatters. Das Linus-Team bleibt vor Ort, um Fragen zu beant­worten und den Angehö­rigen in dieser emotio­nalen Phase unterstützend zur Seite zu stehen.

Weitere Informationen zu unserem umfassenden Beratungsangebot und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier: