LINUS begleitet bereits seit Jahren Menschen mit einem ernsthaften, freiverantwortlichen Sterbewunsch in ganz Deutschland.
Grundlage unserer Arbeit sind ärztliche Begutachtungen, klare Prüfverfahren und ein strukturierter Ablauf.
Wir arbeiten ohne Vereinsmitgliedschaft und ohne pauschale Wartezeiten. Jede Anfrage wird individuell geprüft – medizinisch, rechtlich und anhand der persönlichen Situation. Angehörige können auf Wunsch der betroffenen Person einbezogen werden.
Ärztlich begleitet
Medizinische Verantwortung steht bei LINUS im Mittelpunkt des gesamten Verfahrens.
Bundesweit organisiert
LINUS koordiniert ärztliche Freitodbegleitungen in ganz Deutschland.
Strukturiertes Verfahren
Von der Bewerbung bis zur möglichen Begleitung folgt jeder Fall einem klar definierten Verfahren.
Persönlich erreichbar
Unser Team begleitet Sie persönlich und steht für Fragen während des gesamten Prozesses zur Verfügung.
Grundsätze
Unsere Grundsätze als privatärztliche Organisation
Ärztliche Begutachtung
Bei LINUS wird jede Anfrage ärztlich geprüft. Entscheidend sind die medizinische Situation, die Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit sowie die Freiverantwortlichkeit der betroffenen Person.
Die Beurteilung erfolgt nicht vereinsintern, sondern privatärztlich und anhand klarer Voraussetzungen.
Klare Prüfverfahren
Sterbehilfe braucht nachvollziehbare Abläufe. LINUS arbeitet mit festen Prüfverfahren, ärztlichen Begutachtungen und dokumentierten Entscheidungen.
So bleibt jeder Schritt überprüfbar – für Betroffene, Angehörige, Ärztinnen und Ärzte sowie die zuständigen Stellen.
Persönliche Ansprechpartner
Ein Sterbewunsch ist kein Verwaltungsvorgang. Betroffene erhalten bei LINUS feste Ansprechpartner und eine klare Auskunft darüber, welche Unterlagen benötigt werden und welcher Schritt als Nächstes folgt.
Angehörige können einbezogen werden, wenn die betroffene Person dies wünscht.
Keine Vereinsmitgliedschaft
LINUS arbeitet nicht als Verein. Eine Mitgliedschaft ist für die Prüfung einer Anfrage nicht erforderlich.
Betroffene können sich direkt an uns wenden. Wir prüfen den Einzelfall und erklären offen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Zeitnahe individuelle Prüfung
LINUS arbeitet ohne pauschale Wartefristen. Vollständige Unterlagen werden binnen weniger Tage geprüft.
Die Geschwindigkeit ersetzt dabei nicht die medizinische Sorgfalt. Jede Anfrage wird individuell beurteilt.
Klare Verantwortung
Ärztinnen, Ärzte, Organisation und Begleitpersonen arbeiten nach einem festen Ablauf zusammen.
Betroffene werden nicht von Stelle zu Stelle weitergereicht. Zuständigkeiten sind klar geregelt – von der ersten Anfrage bis zur Durchführung.
Der Weg mit uns
Der Prozess der Begleitung bei LINUS
Der erste Kontakt erfolgt telefonisch über unsere Zentrale. Dort wird Ihr Anliegen aufgenommen und an unsere Verwaltung weitergeleitet. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen aus ganz Deutschland kann es 2–3 Tage dauern, bis Sie zurückgerufen werden. Im folgenden Telefonat geht es zunächst darum, ein erstes Gefühl für Ihre Situation zu bekommen.
Erstanruf
Der erste Kontakt erfolgt telefonisch über unsere Zentrale. Dort wird Ihr Anliegen aufgenommen und an unsere Verwaltung weitergeleitet. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen aus ganz Deutschland kann es 2–3 Tage dauern, bis Sie zurückgerufen werden. Im folgenden Telefonat geht es zunächst darum, ein erstes Gefühl für Ihre Situation zu bekommen.
voraussetzungen
Voraussetzungen für eine ärztlich begleitete Freitodbegleitung
Das Bundesverfassungsgericht hat die grundlegenden Voraussetzungen für eine ärztlich begleitete Sterbehilfe am 26. Februar 2020 beschrieben. Daraus ergeben sich vier zentrale Kriterien, die im Rahmen jeder Begutachtung sorgfältig geprüft werden.
Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
Die betroffene Person muss in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen, unterschiedliche Handlungsalternativen abzuwägen und einen eigenständigen Willen zu bilden.
Freiverantwortlichkeit
Der Sterbewunsch muss frei von äußerem Druck entstehen. Weder Angehörige noch wirtschaftliche, soziale oder andere Einflüsse dürfen die Entscheidung bestimmen.
Kontinuität des Sterbewunsches
Ein Sterbewunsch muss über einen gewissen Zeitraum bestehen und nachvollziehbar stabil sein. Akute Krisensituationen oder kurzfristige Entscheidungen erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht.
Tatherrschaft
Die letzte Handlung muss ausschließlich von der betroffenen Person selbst vorgenommen werden. Ärztinnen und Ärzte dürfen begleiten, beraten und medizinisch verantwortlich handeln, den letzten Schritt jedoch nicht selbst ausführen.
Wichtiger Hinweis
Situationen, in denen LINUS keine Freitodbegleitung durchführen kann
Eine Freitodbegleitung kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Voraussetzungen für eine freiverantwortliche Entscheidung nicht vorliegen.
Dazu gehören unter anderem:
Akute oder schwere Depressionen mit Einschränkung der Entscheidungs- oder Urteilsfähigkeit sowie weit fortgeschrittene Demenz, wenn eine freie Willensbildung also nicht mehr möglich ist.
In einer akuten Krise
Ein akuter Sterbewunsch infolge einer persönlichen Krise ist etwas anderes als ein über einen längeren Zeitraum entwickelter, freiverantwortlicher Sterbewunsch.
Wenn Sie sich in einer akuten psychischen Krise befinden oder sich unmittelbar gefährdet fühlen, wenden Sie sich bitte an die TelefonSeelsorge (0800 1110111 oder 0800 1110222) oder in einer akuten Notlage an den Rettungsdienst unter 112.
linus broschüre
Mehr wissen. Sicher entscheiden.
Unsere Broschüre bietet vertiefende Einblicke in die Arbeit von LINUS – mit klaren Informationen zum Ablauf, rechtlichen Grundlagen und persönlichen Perspektiven auf ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende.
linus newsletter
Jetzt zum Newsletter anmelden
Wir informieren Sie mit interessanten Beiträgen rund um das Thema Sterbehilfe.
Über uns
LINUS stellt sich vor
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 wurde das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende in Deutschland grundlegend neu definiert. Was danach fehlte, waren verlässliche medizinische Strukturen für Menschen, die dieses Recht unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Anspruch nehmen wollten.
LINUS wurde mit dem Anspruch gegründet, Sterbehilfe in Deutschland medizinisch, organisatorisch und rechtlich nachvollziehbar zu gestalten. Gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten aus dem gesamten Bundesgebiet entstanden standardisierte Begutachtungsverfahren, klare Verantwortlichkeiten und ein bundesweites Netzwerk für die ärztlich begleitete Freitodbegleitung.
Heute begleitet LINUS Menschen in ganz Deutschland. Unsere Arbeit basiert auf festen medizinischen Standards, dokumentierten Entscheidungsprozessen und einer Organisation, die Betroffenen, Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten sowie Behörden klare Abläufe bietet.
Sterbehilfe ist eine der verantwortungsvollsten medizinischen Entscheidungen überhaupt. Deshalb entwickeln wir unsere Verfahren kontinuierlich weiter – mit dem Ziel, Qualität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit dauerhaft sicherzustellen.
unser team
Die Menschen hinter LINUS

Bundesweit ist eine Vielzahl von Menschen bei Linus für Patientinnen und Patienten da. Einige Ärzte und Begleiter stellen wir Ihnen hier vor.
Vertrauen, Würde, SelbstbestimmungUm diesen Inhalt von YouTube zu sehen, akzeptieren Sie bitte Cookies. Dabei werden Daten an YouTube übertragen.Zu den Cookie-Einstellungen
Linus Podcast
Meine letzte Frage
Hören Sie unseren Podcast „Für ein selbstbestimmtes Ende“ – mit echten Geschichten, Fachwissen und Perspektiven rund um das Thema Sterbehilfe.
Um diesen Inhalt von Spotify zu sehen, akzeptieren Sie bitte Cookies. Dabei werden Daten an Spotify übertragen.
Zu den Cookie-EinstellungenFolgen Sie uns
LINUS auf Instagram
Mit unserem Podcast und einer Vielzahl an Beiträgen auf Social Media machen wir komplexe Themen verständlich. Fachwissen, persönliche Einblicke und aktuelle Informationen helfen dabei, Orientierung zu schaffen.
folgen sie uns
Um diesen Inhalt von Instagram zu sehen, akzeptieren Sie bitte Cookies. Dabei werden Daten an Instagram übertragen.
Zu den Cookie-EinstellungenRechtslage
Sterbehilfe in Deutschland – Rechtssicher und klar geregelt
Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das bis dahin geltende Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. Seither ist es in Deutschland möglich, ärztlich begleitet aus dem Leben zu scheiden.

Ein Leben für die Ewigkeit
Gemeinsam mit den Baumpaten Deutschland setzt LINUS ein Zeichen über das Lebensende hinaus
Für jeden Menschen, der im Rahmen unserer Begleitung verstirbt, wird ein Baum gepflanzt. So entsteht ein lebendiges Symbol für Erinnerung, Würde und Fortbestand. Die Pflanzungen erfolgen in ausgewählten Aufforstungsprojekten in Deutschland. Damit verbinden wir Abschied mit einem konkreten Beitrag zum Schutz unserer Natur. Jeder Baum steht stellvertretend für ein gelebtes Leben.


soziale projekte
Engagement über die Begleitung hinaus
Aufklärung, Forschung und Enttabuisierung
Unser Engagement endet nicht bei der persönlichen Begleitung. Wir setzen uns auch darüber hinaus dafür ein, die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Selbstbestimmung am Lebensende zu fördern. Dazu unterstützen wir soziale und wissenschaftliche Projekte, schaffen Raum für Austausch und informieren offen über Themen, die noch immer mit Unsicherheiten und Tabus verbunden sind. Unser Ziel ist eine sachliche, respektvolle Debatte, die unterschiedliche Perspektiven sichtbar macht und zu mehr Verständnis in der Gesellschaft beiträgt.
kontakt
Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen.
Unser erfahrenes Beratungsteam steht Ihnen bundesweit einfühlsam und diskret zur Seite.











