Der Weg mit uns

Der Ablauf — Schritt für Schritt

Der gesamte Prozess erfolgt struk­tu­riert und nachvoll­ziehbar. Ziel ist eine medizi­nisch und ethisch fundierte Entschei­dungs­grund­lage, die sowohl die betrof­fene Person als auch das nähere Umfeld berück­sich­tigt. Angehö­rige können – sofern von der sterbe­wil­ligen Person gewünscht – in einzelnen Prozess­schritten einbe­zogen werden, um Trans­pa­renz und soziale Unter­stüt­zung zu ermög­li­chen.

Die Bearbei­tung erfolgt zeitnah, in der Regel binnen weniger Tage, bleibt jedoch an klar definierte medizi­ni­sche und ethische Prüfme­cha­nismen gebunden. Seit dem 01.01.2026 wird bei Linus zusätz­lich ein 4- bis 6‑Augen-Prinzip angewendet: Die Beurtei­lung der Freiver­ant­wort­lich­keit sowie die Entschei­dung über die Aufnahme erfolgen dann durch mehrere quali­fi­zierte Fachper­sonen, um zusätz­liche Sicher­heit und Nachvoll­zieh­bar­keit zu gewähr­lei­sten.

Die folgende Übersicht beschreibt die Schritte vom ersten Kontakt bis zur ärztlich beglei­teten Freitod­be­glei­tung.

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Erstanruf

Der erste Kontakt erfolgt telefo­nisch über unsere Zentrale. Dort wird Ihr Anliegen aufge­nommen und an unsere Verwal­tung weiter­ge­leitet. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen aus ganz Deutsch­land kann es 2–3 Tage dauern, bis Sie zurück­ge­rufen werden. Im folgenden Telefonat geht es zunächst darum, ein erstes Gefühl für Ihre Situa­tion zu bekommen.

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Unterlagenversand

Erscheint das Anliegen rational und medizi­nisch nachvoll­ziehbar, versenden wir auf Wunsch unsere Bewer­bungs­un­ter­lagen. Diese werden von Ihnen ausge­füllt, unter­schrieben und an uns zurück­ge­sendet.

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Ärztliche Vorprüfung

Da wir patien­ten­ba­siert arbeiten, erfolgt jede Prüfung indivi­duell und fallbe­zogen durch unsere aufneh­menden Ärzte. In der Regel erhalten Sie binnen weniger Tage Auskunft darüber, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat oder wir Sie in die Hände

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Aufnahme in die Datenbank

Wenn die ärztliche Vorprü­fung ergibt, dass Ihre Bewer­bung medizi­nisch und recht­lich plausibel erscheint, erfolgt die Aufnahme in unsere Patien­ten­da­ten­bank. Diese dient der struk­tu­rierten Dokumen­ta­tion aller folgenden Schritte und ermög­licht eine koordi­nierte Fallbe­ar­bei­tung.

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1. Ärztliche Begutachtung

Im Rahmen der ersten Begut­ach­tung führt die zustän­dige Ärztin bzw. der zustän­dige Arzt ein ausführ­li­ches Gespräch mit der sterbe­wil­ligen Person. Dabei werden Krank­heits­ver­lauf, Entschei­dungs­fä­hig­keit, Freiver­ant­wort­lich­keit und mögliche Alter­na­tiven (einschließ­lich pallia­tiver Optionen) erfasst.
Das Gespräch dauert in der Regel 45–60 Minuten. Angehö­rige können – sofern gewünscht – teilnehmen.
Die Ergeb­nisse werden schrift­lich dokumen­tiert und fließen in das Gesamt­gut­achten ein.

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2. Ärztliche Begutachtung

Zur Absiche­rung des Entschei­dungs­pro­zesses erfolgt eine weitere unabhän­gige ärztliche Bewer­tung. Diese dient dazu, die Einschät­zung der Freiver­ant­wort­lich­keit und der medizi­ni­schen Ausgangs­lage zu überprüfen.
Ab dem 01.01.2026 wird dieser Schritt Teil eines erwei­terten 4- bis 6‑Augen-Prinzips, bei dem mehrere quali­fi­zierte Fachper­sonen die vorlie­genden Infor­ma­tionen prüfen und bestä­tigen.

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Psych. Begutachtung (optional)

Wenn im Verlauf Hinweise auf psychi­sche Belastungen, ambiva­lente Motive oder mögliche Einflüsse auf die Entschei­dungs­fä­hig­keit bestehen, wird eine zusätz­liche psycho­lo­gi­sche Begut­ach­tung veran­lasst.
Diese dient der Klärung, ob die Entschei­dung frei, stabil und unbeein­flusst getroffen werden kann.
Die Begut­ach­tung wird nur durch­ge­führt, wenn sie aus fachli­cher Sicht erfor­der­lich erscheint.

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Patientenabruf und Durchführung

Nach Abschluss o.g. Schritte und der endgül­tigen Entschei­dung kann – entspre­chend der Situa­tion und des Wunsches der sterbe­wil­ligen Person – ein Termin zur Freitod­be­glei­tung verein­bart werden.
Die Durch­füh­rung erfolgt durch einen Linus-Arzt unter standar­di­sierten medizi­ni­schen Bedin­gungen (Thiopental-Infusi­ons­pro­to­koll).
Auf Wunsch können Angehö­rige anwesend sein. Die ärztliche Dokumen­ta­tion sowie die Infor­ma­ti­ons­pflicht gegen­über den zustän­digen Behörden werden im Anschluss vollständig von Linus erbracht.

Am Tag des Abschieds

Der Abschied verläuft ruhig, klar und würde­voll. Begleitet wird er von der Ärztin oder dem Arzt sowie einer Freitod­be­glei­tung. Nach dem Unter­schreiben der letzten Dokumente wählt die Patientin oder der Patient den Ort des Abschieds – zu Hause, im Garten oder an einem anderen vertrauten Platz. Wer anwesend ist, entscheidet allein die betrof­fene Person.

Die Ärztin oder der Arzt legt die Infusion, die Patientin oder der Patient aktiviert sie selbst. So bleibt die Entschei­dung jeder­zeit in eigener Hand. Während­dessen sorgt die Beglei­tung für einen geschützten Rahmen und betreut die Angehö­rigen.

Der Übergang erfolgt sanft und schmerz­frei. Nach Eintritt des Todes werden alle Forma­li­täten – ärztliche Feststel­lung, Dokumen­ta­tion und Benach­rich­ti­gung von Polizei und Bestatter – routi­ne­mäßig erledigt.

LINUS PODCAST

Meine letzte Frage

Hören Sie unseren Podcast „Für ein selbst­be­stimmtes Ende“ – mit echten Geschichten, Fachwissen und Perspek­tiven rund um das Thema Sterbe­hilfe.

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Mehr Infor­ma­tionen
   

Der Tag des Abschieds

Das Wichtigste in Kürze

Ort

Der Abschied findet in den eigenen vier Wänden oder an einem frei gewählten Ort statt – dort, wo sich die betrof­fene Person am wohlsten fühlt.

Anwesende

Wer beim Abschied dabei ist, entscheidet allein die Patientin oder der Patient – im engsten Kreis oder mit Familie und Freund:innen.

Widerrufbarkeit

Jede Entschei­dung bleibt bis zuletzt umkehrbar. Der gesamte Prozess kann jeder­zeit abgebro­chen oder verschoben werden.

Angehörige

Angehö­rige sind ausdrück­lich einge­laden, teilzu­haben – durch Worte, Rituale oder einfach durch stille Präsenz.

Betreuung

Die Ärztin/der Arzt übernimmt die medizi­ni­sche Betreuung, die Freitod­be­glei­tung sorgt für Ruhe und Rahmen.

Rechtliches

Der Abschied findet in den eigenen vier Wänden oder an einem frei gewählten Ort statt – dort, wo sich die betrof­fene Person am wohlsten fühlt.

Abschluss

Wir bleiben vor Ort, bis alle Forma­li­täten erledigt sind und die Angehö­rigen bereit sind, Abschied zu nehmen.

Glaube

Wir respek­tieren jede Haltung und geben Raum für persön­liche Überzeu­gungen ohne Vorgaben.

Seelsorge

Auf Wunsch vermit­teln wir Seelsorger:innen, die Patient:innen und Angehö­rige begleiten und Trost spenden.

LINUS BRoschüre

Mehr wissen. Sicher entscheiden.

Unsere Broschüre bietet vertie­fende Einblicke in die Arbeit von LINUS – mit klaren Infor­ma­tionen zum Ablauf, recht­li­chen Grund­lagen und persön­li­chen Perspek­tiven auf ein würde­volles, selbst­be­stimmtes Lebens­ende.

Für Angehörige

Wir bieten Halt, wenn ein geliebter Mensch gehen möchte

Wenn jemand den Wunsch äußert, sein Leben selbst­be­stimmt zu beenden, ist das auch für Angehö­rige eine tiefgrei­fende Situa­tion. LINUS trägt die Last der Organi­sa­tion, damit Angehö­rige sich auf das Wesent­liche konzen­trieren können: Dasein, Abschied, Würde und Ruhe.

Organisatorische Entlastung

Wir übernehmen Unter­lagen, Forma­li­täten und Abstim­mungen mit Behörden.

Klare Kommunikation

Jeder Schritt wird trans­pa­rent erklärt – für Sicher­heit und Vertrauen.

Begleitung am Tag

Die LINUS Freitod­be­glei­tung kümmert sich um die Angehö­rigen und den Ablauf.

Ruhiger Rahmen

Wir schaffen Raum für Nähe, Gespräche, Rituale oder stille Beglei­tung.

Unsere Empfehlung

Sprechen Sie offen und ehrlich über Wünsche und Ängste – mit dem Patienten, aber auch inner­halb der Familie. Solche Gespräche können Unsicher­heiten auflösen, Vertrauen schaffen und den Abschied leichter machen.

Organisatorisches

Praktische Hilfen & Checklisten

Ein selbst­be­stimmter Abschied bringt bedeutet nicht nur emotio­nale, sondern auch organi­sa­to­ri­sche Fragen. Damit Sie in dieser Zeit den Überblick behalten, haben wir eine Check­liste zusam­men­ge­stellt. Sie hilft, wichtige Schritte vor und nach der Beglei­tung klar zu struk­tu­rieren, um so mehr Ruhe, Sicher­heit und Raum für das Wesent­liche zu schaffen.

–1–
Vor dem Tag der Begleitung
  • Offene Gespräche führen: Wünsche und Ängste anspre­chen.
  • Persön­liche Gegen­stände bereit­legen, die wichtig sind (Fotos, Musik, Erinnerungsstücke).
  • Klären, wer beim Abschied dabei sein soll – enge Familie, Freunde oder ein kleiner Kreis.
  • Falls gewünscht: Seelsorge, Musik oder Rituale einplanen.
  • Notieren, ob beson­dere Bestattungswünsche bestehen.
–2–
Am Tag selbst
  • Lieblings­platz im Haus oder im Garten vorbe­reiten.
  • Getränke, Sitzge­le­gen­heiten oder kleine Stärkungen für Angehö­rige bereit­halten.
  • Handy auf lautlos – ungestörte Zeit einplanen.
  • Wenn Kinder oder sehr alte Angehö­rige anwesend sind: recht­zeitig erklären, was geschehen wird.
  • Perso­nal­aus­weis griff­be­reit halten.
–3–
Unmittelbar nach dem Tod
  • Ärztin/Arzt stellt den Tod fest und fertigt die Todes­be­schei­ni­gung aus.
  • Die Polizei wird durch die Freitod­be­glei­tung infor­miert (Routi­ne­vor­gang, keine Verdäch­ti­gung).
  • Bestatter kontak­tieren (kann durch Linus oder durch Angehö­rige erfolgen).
  • Wichtige Dokumente bereit­legen: Geburts­ur­kunde, Heirats­ur­kunde (falls vorhanden), Perso­nal­aus­weis.
  • Erste Trauer­be­nach­rich­ti­gungen an enge Familie/Freunde.
–4–
In den folgenden Tagen
  • Sterbe­ur­kunde beim Standesamt beantragen (erledigt in der Regel der Bestatter).
  • Renten­ver­si­che­rung, Kranken­kasse, Banken, Versi­che­rungen benach­rich­tigen.
  • Kündigung oder Umschrei­bung von Verträgen (Miete, Strom, Telefon, Internet).
  • Eventuell Arbeit­geber oder Schule/Uni infor­mieren.
  • Trauer­feier und Bestat­tung planen.

Wichtiger Hinweis

Situationen, in denen LINUS keine Sterbehilfe leisten kann

Akute und schwere Depressionen

Wenn die Erkran­kung die Urteils- oder Entschei­dungs­fä­hig­keit einschränkt.

„Schwere“ Demenz

Wenn die freie und bewusste Willens­bil­dung nicht mehr möglich ist.

Schwere psychische Erkrankung

Etwa Schizo­phrenie oder vergleich­bare Störungen mit beein­träch­tigtem Reali­täts­bezug.

Minderjährigkeit

Linus lehnt die Beglei­tung von Minder­jäh­rigen und jungen Menschen mit psychisch krankem Hinter­grund vollständig ab.

Ihr Leben ist kostbar und es gibt viele Menschen, denen Sie am Herzen liegen. In einer akuten, kurzfri­stigen Krise wenden Sie sich bitte an die Telefon­seel­sorge 0800 111 0111 oder an den Rettungs­dienst unter 112.

Weitere Infor­ma­tionen und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier: