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Linus — Privat­ärzt­liche Palliativ- und
Sterbe­hil­fe­ge­sell­schaft mbH
Bahnhof­straße 37
70734 Fellbach

Bitte beachten Sie: Aufgrund der Vielzahl an Anfragen aus ganz Deutsch­land kann es 2–3 Tage dauern, bis wir Sie zurück­rufen. Wir nehmen uns bewusst Zeit für jedes Anliegen.

FAQ kompakt

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

A. Allgemeine Fragen zur Sterbehilfe in Deutschland

1. Was versteht man unter assistiertem Suizid?

Assistierter Suizid bezeichnet die Unter­stüt­zung einer Person bei der selbst­be­stimmten Lebens­be­en­di­gung, wobei die letzte Handlung von der betrof­fenen Person selbst ausge­führt wird. Linus begleitet ausschließ­lich Prozesse, bei denen diese Eigen­hand­lung gewähr­lei­stet ist.

2. Ist assistierter Suizid in Deutschland erlaubt?

Seit dem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts von 2020 ist assistierte Suizid­hilfe grund­sätz­lich zulässig, sofern die Entschei­dung freiver­ant­wort­lich getroffen wird. Linus orien­tiert sich in allen Abläufen an dieser Recht­spre­chung.

3. Was ist der Unterschied zwischen aktiver und assistierter Sterbehilfe?

Aktive Sterbe­hilfe, also das Herbei­führen des Todes durch eine andere Person, ist verboten. Linus bietet ausschließ­lich assistierte Suizid­hilfe an, bei der die betrof­fene Person das Mittel selbst auslöst.

4. Welche Bedingungen müssen für assistierte Suizidhilfe erfüllt sein?

Entschei­dend sind Freiver­ant­wort­lich­keit, Urteils­fä­hig­keit und ein stabiler, wohlerwo­gener Entschluss. Diese Krite­rien werden bei Linus durch ärztliche und ggf. psycho­lo­gi­sche Begut­ach­tungen geprüft.

5. Welche Rolle spielt eine Patientenverfügung?

Eine Patien­ten­ver­fü­gung spielt in der Entschei­dungs­fin­dung durch Linus keine überge­ord­nete Rolle.

6. Wird die psychische Gesundheit im Prozess berücksichtigt?

Ja. Wenn Hinweise auf relevante psychi­sche Belastungen bestehen, veran­lasst Linus eine zusätz­liche psych­ia­tri­sche oder psycho­lo­gi­sche Begut­ach­tung.

7. Können auch nicht körperlich erkrankte Personen eine Begleitung anfragen?

Anfragen ohne schwere körper­liche Erkran­kung werden ebenfalls geprüft. Entschei­dend ist nicht die Diagnose, sondern die Freiver­ant­wort­lich­keit. Die Prüfung erfolgt bei Linus fallbe­zogen und medizi­nisch-ethisch struk­tu­riert.

8. Gibt es Altersgrenzen?

Wir begleiten ausschließ­lich volljäh­rige Persön­lich­keiten. Bei Linus muss die Urteils­fä­hig­keit eindeutig gegeben sein und wird ärztlich beurteilt.

9. Was passiert, wenn sich die sterbewillige Person umentscheidet?

Der Wunsch kann jeder­zeit wider­rufen werden. Linus beendet den Prozess in diesem Fall ohne weitere Schritte.

10. Welche Alternativen werden berücksichtigt?

Linus infor­miert über pallia­tive Versor­gung, psycho­so­ziale Unter­stüt­zung und Behand­lungs­op­tionen. Diese Alter­na­tiven werden im ärztli­chen Gespräch syste­ma­tisch geprüft.

B. Prozessbezogene Fragen zum Ablauf bei Linus

11. Welche Unterlagen werden benötigt?

Erfor­der­lich sind der Patien­ten­ver­trag, der dazuge­hö­rige Bewer­bungs­bogen (erhält­lich bei Linus), sowie ein letzter Befund und / oder eine Diagno­se­liste Ihres Hausarztes.

12. Welche Unterlagen werden benötigt?

Erfor­der­lich sind der Patien­ten­ver­trag, der dazuge­hö­rige Bewer­bungs­bogen (erhält­lich bei Linus), sowie ein letzter Befund und / oder eine Diagno­se­liste Ihres Hausarztes.

13. Wie läuft die ärztliche Vorprüfung ab?

Die Unter­lagen werden fallbe­zogen geprüft, um einzu­schätzen, ob eine vertiefte Begut­ach­tung möglich ist. Die Rückmel­dung erfolgt in der Regel inner­halb weniger Tage.

14. Wann erfolgt die Aufnahme in die Linus-Datenbank?

Nach einer positiven Vorprü­fung wird der Fall dokumen­tiert und in die interne Daten­bank aufge­nommen, um den struk­tu­rierten Prüfpro­zess fortzu­setzen.

15. Was beinhaltet die erste ärztliche Begutachtung?

Es erfolgt ein ausführ­li­ches Gespräch zur Erfas­sung von Urteils­fä­hig­keit, Entschei­dungs­fä­hig­keit und Freiver­ant­wort­lich­keit. Die Inhalte werden schrift­lich dokumen­tiert.

16. Warum gibt es eine zweite ärztliche Begutachtung?

Sie dient der unabhän­gigen Überprü­fung der ersten Einschät­zung. Ab 01.01.2026 wird dies Teil des verbind­li­chen 4- bis 6‑Augen-Prinzips.

17. Wann ist eine zusätzliche psychologische Begutachtung erforderlich?

Diese erfolgt, wenn psychi­sche Faktoren nicht zuver­lässig ausge­schlossen werden können oder Zweifel an der Entschei­dungs­fä­hig­keit bestehen.

18. Werden Angehörige einbezogen?

Ja, wenn dies von der sterbe­wil­ligen Person gewünscht wird. Die Einbin­dung dient der Trans­pa­renz und sozialen Unter­stüt­zung, ist jedoch nicht verpflich­tend.

19. Wie wird der Termin für die Durchführung festgelegt?

Nach Abschluss aller Begut­ach­tungen und einer positiven Entschei­dung wird ein Termin verein­bart. Die Durch­füh­rung erfolgt ärztlich begleitet.

20. Wie verläuft die Durchführung der Freitodbegleitung?

Die Durch­füh­rung erfolgt unter ärztli­cher Aufsicht nach einem standar­di­sierten Infusi­ons­pro­to­koll. Die Person löst den Prozess selbst­be­stimmt aus.

C. Organisationsbezogene Fragen zu Linus

21. Nach welchen Prinzipien arbeitet Linus?

Linus orien­tiert sich an medizi­ni­schen Standards, eigenen ethischen Krite­rien und den Vorgaben des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts.

22. Wie schnell erfolgt die Bearbeitung eines Antrags?

Vollstän­dige Unter­lagen werden in der Regel inner­halb weniger Werktage geprüft. Die Geschwin­dig­keit ersetzt nicht die medizi­ni­sche Sorgfalts­pflicht.

23. Welche Fachpersonen sind bei Linus beteiligt?

Ärztinnen und Ärzte, bei Bedarf appro­bierte Psycho­the­ra­peuten sowie Mitar­bei­tende der Verwal­tung und Freitod­be­glei­tung.

24. Wie wird die Qualität der Entscheidungsfindung sichergestellt?

Durch struk­tu­rierte Dokumen­ta­tion, Mehrfach­be­gut­ach­tung und ab 2026 das 4- bis 6‑Augen-Prinzip.

25. Wie geht Linus mit sensiblen Daten um?

Alle Daten werden nach medizi­ni­schen und daten­schutz­recht­li­chen Vorgaben verar­beitet und nur für den Entschei­dungs­pro­zess genutzt.

26. Welche Kosten entstehen?

Es fallen Kosten für Verwal­tung, ärztliche Leistungen und Begut­ach­tungen an. Die Gebühren sind trans­pa­rent dokumen­tiert. Die Kosten für eine vollständig durch­ge­führte Freitod­be­glei­tung betragen 8.950,00 €. Die Bewer­bung ist zunächst kostenlos. Wird ein Antrag abgelehnt entstehen keinerlei Kosten.

27. In welchem Gebiet ist Linus tätig?

Linus begleitet Anfragen bundes­weit.

28. Welche Unterstützung erhalten Angehörige?

Linus infor­miert über Abläufe, stellt auf Wunsch Gesprächs­mög­lich­keiten bereit und begleitet Angehö­rige während der Durch­füh­rung im Rahmen der ärztli­chen Beglei­tung.

29. Was passiert nach der Durchführung?

Der Linus-Arzt dokumen­tiert den Ablauf, infor­miert die zustän­digen Stellen und bleibt bis zum Abschluss aller organi­sa­to­ri­schen Maßnahmen vor Ort.

30. Muss ich ins Ausland reisen?

Nein, Linus führt Sterbe­hilfe in der Regel in der häusli­chen Umgebung der Patienten oder an einem Ort der persön­li­chen Patien­ten­wahl durch.

Unsere Empfehlung

Notieren Sie sich Ihre wichtig­sten Fragen vor dem ersten Gespräch. So behalten Sie den Überblick im Gespräch und stellen sicher, dass keine Unsicher­heit bleibt.

LINUS BRoschüre

Mehr wissen. Sicher entscheiden.

Unsere Broschüre bietet vertie­fende Einblicke in die Arbeit von LINUS – mit klaren Infor­ma­tionen zum Ablauf, recht­li­chen Grund­lagen und persön­li­chen Perspek­tiven auf ein würde­volles, selbst­be­stimmtes Lebens­ende.

Wichtiger Hinweis

Situationen, in denen LINUS keine Sterbehilfe leisten kann

Akute und schwere Depressionen

Wenn die Erkran­kung die Urteils- oder Entschei­dungs­fä­hig­keit einschränkt.

„Schwere“ Demenz

Wenn die freie und bewusste Willens­bil­dung nicht mehr möglich ist.

Schwere psychische Erkrankung

Etwa Schizo­phrenie oder vergleich­bare Störungen mit beein­träch­tigtem Reali­täts­bezug.

Minderjährigkeit

Linus lehnt die Beglei­tung von Minder­jäh­rigen und jungen Menschen mit psychisch krankem Hinter­grund vollständig ab.

Ihr Leben ist kostbar und es gibt viele Menschen, denen Sie am Herzen liegen. In einer akuten, kurzfri­stigen Krise wenden Sie sich bitte an die Telefon­seel­sorge 0800 111 0111 oder an den Rettungs­dienst unter 112.

Weitere Infor­ma­tionen und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier: