LINUS — Privatärztliche Sterbehilfe und Palliativberatung in Deutschland
Linus – Ihre Privatärztliche Palliativ- und Sterbehilfegesellschaft unterstützt Menschen, die einen ernsthaften und wohlerwogenen Sterbewunsch haben. Unsere ärztliche Begleitung orientiert sich an aktuellen medizinischen Entscheidungsgrundlagen und einer zügigen Bearbeitung der Anfrage.
Der Ablauf in aller Kürze erklärt
1 Erstanruf
2 Unterlagenversand
3 Ärztliche Prüfung
4 Aufnahme in die Datenbank
5 1. Ärztliche Begutachtung
6 2. Ärztliche Begutachtung
7 Psych. Begutachtung bei Bedarf
8 Patientenabruf und Durchführung
Detaillierte Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Unterseite „Ablauf“.
So erreichen Sie uns
0800 / 4 555 725
Werktags erreichbar von 9–16 Uhr. Ihr Anliegen wird aufgenommen und weitergeleitet.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Vielzahl an Anfragen aus ganz Deutschland kann es 2–3 Tage dauern, bis wir Sie zurückrufen.
Wir nehmen uns bewusst Zeit für jedes Anliegen.

Über uns
Selbstbestimmung am Lebensende –
unser Auftrag bei Linus
Linus wurde vor dem Hintergrund gegründet, dass trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 vielfach strukturierte Informationen und verlässliche medizinische Begleitung zur Sterbehilfe in Deutschland fehlten.
Ziel von Linus ist es, einen klaren, medizinisch und rechtlich fundierten Rahmen für die Prüfung und Begleitung von Anfragen zur Freitodbegleitung bereitzustellen. Die Arbeit basiert auf ärztlicher Begutachtung, transparenten Entscheidungsprozessen und definierten ethischen Standards. Angehörige können auf Wunsch in den Prozess einbezogen werden.
Aus einer anfänglichen Initiative ist eine bundesweit tätige Organisation mit Sitz in Stuttgart entstanden. Linus beschäftigt über 30 Mitarbeitende und begleitet jährlich eine Vielzahl von Menschen im Rahmen strukturierter, rechtlich geprüfter Verfahren. Ärztinnen und Ärzte, eine zentrale Verwaltung und Begleitende arbeiten koordiniert zusammen, um Anfragen medizinisch, rechtlich, organisatorisch aber vor allem unbürokratisch einzuordnen.
Linus bietet einen klar definierten Rahmen mit transparenten Abläufen und verbindlichen Zuständigkeiten. Ziel ist es, Betroffenen und Angehörigen Orientierung und Verlässlichkeit in einer komplexen Entscheidungssituation zu ermöglichen.

Geschäftsführer & Prokuristin
Linus – Palliativ- und Sterbehilfegesellschaft mbH




Grundsätze
Unsere Grundsätze als privatärztliche Gemeinschaft
Ärztliche Kompetenz & ethische Orientierung
Unsere ärztliche Begleitung folgt standardisierten medizinischen Abläufen und transparenten ethischen Kriterien.
Rechtssicherheit durch klare Abläufe
Jeder Schritt folgt klaren Verfahren mit Gutachten und Dokumentation – für rechtssichere Sterbehilfe, die Vertrauen und Transparenz schafft.
Menschliche Nähe in schweren Momenten
Wir hören zu, nehmen uns Zeit und begleiten persönlich – für eine würdevolle, empathische Unterstützung in einer sensiblen Lebensphase.
Freiwilligkeit statt Mitgliedschaftszwang
Bei schwerer Krankheit zählt jeder Tag – unsere klaren Abläufe ermöglichen schnelle, sorgfältige Entscheidungen ohne bürokratische Hürden.
Individuelle Prüfung statt starrer Fristen
Jeder Mensch ist anders – wir prüfen jeden Fall individuell, ohne Pauschalfristen, und ermöglichen persönliche, verantwortbare Entscheidungen.
Verlässliche Strukturen & klare Verantwortung
Unsere aufnehmenden Ärzt:innen, Sachbearbeitenden und Begleitende arbeiten eng zusammen – für sichere, entlastende Sterbehilfe im vertrauten Umfeld.

Rechtslage
Sterbehilfe in Deutschland –
Rechtssicher und klar geregelt
Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das bis dahin geltende Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. Seither ist es in Deutschland möglich, ärztlich begleitet aus dem Leben zu scheiden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für Selbstbestimmtes Sterben
Damit eine Freitodbegleitung in Deutschland rechtssicher möglich ist, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein. Linus hat die Inhalte dieses Urteils auf das Wesentliche heruntergebrochen.
Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
Es muss sichergestellt sein, dass die betroffene Person in der Lage ist, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und zwischen Alternativen abzuwägen.
Freiverantwortlichkeit
Die Entscheidung darf nicht unter äußerem Druck entstehen – weder durch Angehörige noch durch wirtschaftliche oder gesellschaftliche Zwänge.
Kontinuität des Freitodwunsches
Der Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende muss über einen gewissen Zeitraum stabil bleiben. Spontane Krisen-entscheidungen werden nicht umgesetzt.
Tatherrschaft
Die Entscheidung über den letzten Schritt muss bei der betroffenen Person selbst liegen. Ärzt:innen dürfen begleiten, aber nicht aktiv eingreifen.
Wichtiger Hinweis
Situationen, in denen LINUS keine Sterbehilfe leisten kann
Akute und schwere Depressionen
Wenn die Erkrankung die Urteils- oder Entscheidungsfähigkeit einschränkt.
„Schwere“ Demenz
Wenn die freie und bewusste Willensbildung nicht mehr möglich ist.
Schwere psychische Erkrankung
Etwa Schizophrenie oder vergleichbare Störungen mit beeinträchtigtem Realitätsbezug.
Minderjährigkeit
Linus lehnt die Begleitung von Minderjährigen und jungen Menschen mit psychisch krankem Hintergrund vollständig ab.
Ihr Leben ist kostbar und es gibt viele Menschen, denen Sie am Herzen liegen. In einer akuten, kurzfristigen Krise wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge 0800 111 0111 oder an den Rettungsdienst unter 112.

LINUS PODCAST
Meine letzte Frage
Hören Sie unseren Podcast „Für ein selbstbestimmtes Ende“ – mit echten Geschichten, Fachwissen und Perspektiven rund um das Thema Sterbehilfe.
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LINUS BRoschüre
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Unsere Broschüre bietet vertiefende Einblicke in die Arbeit von LINUS – mit klaren Informationen zum Ablauf, rechtlichen Grundlagen und persönlichen Perspektiven auf ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende.
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Selbstbestimmt bis zum Schluss
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