Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Voraus­set­zungen dienen nicht nur dem Schutz der sterbe­wil­ligen Person, sondern auch der recht­lichen Absicherung aller Betei­ligten. Organi­sa­tionen wie Linus unterstützen dabei, diesen sensiblen Prozess rechtlich sicher und mit größtem Respekt vor den Wünschen der Betrof­fenen zu gestalten.

Allgemein

Ist Sterbe­hilfe legal?

Wir unter­scheiden zwischen aktiver und passiver Sterbe­hilfe. Aktive Sterbe­hilfe, also das Herbei­führen des Todes durch Einwirkung Dritter ist in Deutschland verboten und steht unter Strafe. Der ärztlich assistierte Suizid als Teil passiver Sterbe­hilfe und somit das Überlassen von Medika­menten zur Herbei­führung des eigenen Todes ist mithilfe des Grund­satz­ur­teils vom 26.02.2020 durch das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt legali­siert worden.

Welche Gesetze sind betroffen?

Die Vermittlung von Freitod­be­gleitung in Deutschland wird maßgeblich durch das Patien­ten­ver­fü­gungs­gesetz, das Betäu­bungs­mit­tel­gesetz sowie die ärztliche Berufs­ordnung beein­flusst. Das Patien­ten­ver­fü­gungs­gesetz legt fest, dass der indivi­duelle Wille des Patienten in Bezug auf medizi­nische Maßnahmen, einschließlich lebens­ver­län­gernder Maßnahmen, respek­tiert werden muss. Das Betäu­bungs­mit­tel­gesetz regelt den Einsatz von Medika­menten zur Linderung von Schmerzen und Leiden am Lebensende. Die ärztliche Berufs­ordnung setzt ethische Standards und Leitlinien für Ärzte, um sicher­zu­stellen, dass medizi­nische Entschei­dungen im besten Interesse des Patienten getroffen werden. Zusätzlich spielen ethische Leitlinien und Urteile des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts eine Rolle, um die Rechte und den Schutz der Betrof­fenen zu gewähr­leisten.

Wie kann Linus helfen?

Linus bietet unter Berück­sich­tigung der recht­lichen Voraus­set­zungen die Vermittlung, Koordi­nation und Durch­führung einer ärztlich assistierten Freitod­be­gleitung an, voraus­ge­setzt die Person, die sterben möchte ist entschei­dungs- und urteils­fähig und trägt ihren Entschluss dauerhaft, wohlüberlegt und frei von äußeren Einflüssen.

Wie unter­scheidet sich Linus von anderen Vereinen?

Linus ist eine klein­for­matige privat­ärzt­liche Gemein­schaft, die indivi­duell und an den Bedürf­nissen des Patienten überre­gional in ganz Deutschland Freitod­be­glei­tungen organi­siert und durch­führt. Eine Pflicht zur Mitglied­schaft besteht dabei nicht. Wir nehmen ausschließlich sterbe­willige Bewerber und Bewer­be­rinnen auf, denen wir auch eine 100%ige Begleitung zusagen können.

Bewerbung

Wie kann ich mich bewerben?

Ihren konkreten Wunsch und Ihr Anliegen nehmen wir gerne telefo­nisch entgegen. Nach einem kurzen Erstge­spräch und einer Erstein­schätzung übermitteln wir Ihnen unsere Bewer­bungs­un­ter­lagen, die Sie sowohl am PC als auch handschriftlich ausfüllen und an uns zurück­senden können.

Wann erhalte ich Rückmeldung zu meiner Bewerbung?

Sobald Ihre Bewer­bungs­un­ter­lagen bei uns einge­gangen sind, prüfen wir Diese in unserer Geschäfts­stelle und geben Ihnen binnen weniger Tage Rückmeldung, ob eine Aufnahme / Registrierung in unsere Datenbank erfolgt oder wir Ihnen leider absagen müssen. In jedem Fall nimmt dieser Prozess zwischen 2–3 Tage in Anspruch.

Kann ich mich auch mit einer Depression oder Demenz bewerben?

Ja, eine Prüfung Ihrer Bewerbung ist dennoch möglich, da dies im Wesent­lichen von der Art und dem Stärkegrad Ihrer diagno­sti­zierten Depres­sionen abhängt. Wir werden hier wie immer den Einzelfall prüfen und indivi­duell entscheiden, ob eine weitere Begleitung unserer­seits in Frage kommt.

Muss ich körperlich krank sein um Sterbe­hilfe in Anspruch nehmen zu dürfen?

Nein, auch der Umstand der Lebens­s­attheit ab einem bestimmten Alter bewegt gerade ältere Menschen, die oft allein­stehend sind zu einer Bewerbung.

Ablauf

Was passiert nach der Bestä­tigung zur Aufnahme in der Datenbank?

Sobald wir uns dazu entschieden haben, Ihre Bewerbung anzunehmen, registrieren wir Sie in unserer Datenbank für Sterbe­willige. Fortan haben Sie nun die Möglichkeit, einen Termin zur Freitod­be­gleitung gemeinsam mit uns zu koordi­nieren und zu planen.

Wann lerne ich das Team persönlich kennen?

Sollten Sie sich dazu entscheiden, einen Termin zur Freitod­be­gleitung mit uns zu verein­baren, kontak­tieren wir parallel unseren regional ansäs­sigen Vertrau­ensarzt, der sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird um sich noch einmal persönlich bei Ihnen vor Ort vorzu­stellen. Es erfolgt keine Einbindung Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin.

Wo wird die ärztlich assistierte Freitod­be­gleitung durchgeführt?

Wir empfehlen die Durch­führung in den eigenen vier Wänden. Aus Erfahrung wissen wir, dass es von großem Wert für sterbe­willige Personen ist, in einem vertrauten Umfeld gehen zu dürfen. Ist dies aus infra­struk­tu­reller Sicht nicht möglich, beraten wir Sie gerne zu Alter­na­tiven in der Region, in der Sie wohnen.

Welches Medikament wird für den ärztlich assistierten Suizid verwendet?

Wir verwenden ausschließlich ein überdo­siertes Narko­se­mittel (Thiopental) per intra­ve­nöser Infusion. Das Einnehmen von Tabletten lehnen wir aus ethischen Gründen vollständig ab.

Mit welchen Kosten muss ich für eine Freitod­be­gleitung rechnen?

Sollten wir nach Prüfung Ihrer Bewer­bungs­un­ter­lagen feststellen, dass wir eine Begleitung nicht befür­worten oder eine Begleitung durch uns ausge­schlossen ist, entstehen Ihnen keine Kosten. Eine Bewerbung bei Linus ist und bleibt somit risikofrei. Die Gebühren zur Durch­führung einer Freitod­be­gleitung sind bei Linus mit 8.950,00 € inkl. 19% MwSt. bundesweit einheitlich geregelt. Diese sind wie folgt verteilt: 50% bei Aufnahme in unsere Datenbank (Verbind­liche Zusage) 50% bei Durch­führung einer Freitod­be­gleitung.

Erhalte ich über Linus Medika­mente zum Suizid?

Nein. Weder werden Medika­mente von Linus beschafft noch selbst verab­reicht.

Bekomme ich eine Vermittlung von Freitod­be­gleitung zugesi­chert?

Aufgrund der Komple­xität der benötigten Voraus­setzung für die Inanspruch­nahme der Vermittlung von Freitod­be­gleitung ist eine Zusicherung nicht möglich. Ihr Gesuch wird gewis­senhaft und profes­sionell von uns überprüft, dies kann unter gewissen Umständen mögli­cher­weise aber auch bedeuten, dass wir einer Freitod­be­gleitung nicht zustimmen, da die persön­lichen Voraus­set­zungen nicht gegeben sind.

Weitere Informationen zu unserem umfassenden Beratungsangebot und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier: